Zerstörungsfreie Prüfung
Die Zerstörungsfreie Prüfung - kurz ZfP - gehört in nahezu allen Bereichen der industriellen Technik zu den wichtigsten Methoden der sicherheitstechnischen Überwachung. Sie dient in erster Linie dazu Fehler in Bauteilen vor und während der Nutzungsdauer aufzufinden, so dass deren sichere Nutzung jederzeit gewährleistet ist.

Die Zerstörungsfreie Prüfung von Bauwerken hilft bei der Ermittlung des Gebäudeistzustandes zur Beantwortung von Fragen
  • der Bauphysik,
  • des Umweltschutzes,
  • der Bauschadensanalyse,
  • der Bauwerkserhaltung und
  • der Bauüberwachung.
Beispielaufgaben für die ZfP im Bauwesen
Beispiel 1 - Bewehrungssuche und Bestimmung der Betonüberdeckung
Die Bewehrung von Stahlbetonbauwerken muss während der gesamten Gebrauchsdauer durch eine ausreichende Betonüberdeckung vor der fortschreitenden Karbonatisierungsfront und dem daraus resultierenden Verlust des passivierenden Milieus geschützt sein. Das Einhalten der geplanten Überdeckung ist daher heutzutage Grundbestandteil der Qualitätssicherung im Stahlbetonbau. In der bestehenden, älteren Bausubstanz sind die Überdeckungsmaße oft unbekannt. Durch Detektion der Bewehrung inklusive Messung der vorhandenen Betondeckung lassen sich potenzielle Schwachstellen eines Bauwerks sicher lokalisieren.

Beispiel 2 - Brückeninspektion
Zur Erkennung des Istzustandes von Bauwerken werden bei Brücken zahlreiche Inspektionen nach DIN 1076 mit dem Ziel frühzeitiger Schadenserfassung durchgeführt. Hierzu dienen in der Regel Sichtprüfungen, welche einem erfahrenen Ingenieur in den meisten Fällen ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, da oftmals aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes auf den inneren Bauteilaufbau geschlossen werden kann. Bestehen dennoch Zweifel, so kommen in der Praxis überwiegend zerstörende oder zerstörungsarme Prüfverfahren zum Einsatz. Durch Verwendung derartiger Verfahren entstehen am untersuchten Bauwerk keine prüfungsbedingte Zerstörungen oder nur solche begrenzten Ausmaßes, welche nach erfolgter Prüfung zu beheben sind. Die zerstörend untersuchten und wiederhergestellten Bereiche stellen vielfach eine zukünftige Schwachstelle der Konstruktion dar. Somit ergibt sich ein Bedarf von zerstörungsfreien Prüfverfahren, welche keinerlei Eingriffe in die Substanz erfordern.

Beispiel 3 - Beurteilung von Rissen in Sekundärbarrieren
Sekundärbarrieren aus Beton zum Schutze der Umwelt vor wassergefährdenden Stoffen müssen hinsichtlich ihrer Gebrauchssicherheit kontrolliert werden. Diese Bauwerke erlauben in der Regel lediglich eine einseitige Zugänglichkeit von der oberen, im Havariefall flüssigkeitsbeaufschlagten Stelle. Treten Risse im Beton auf, so ist zu klären, ob diese die Dichtfunktion beeinträchtigen. Aufgrund der Erzeugung von Schwachstellen stellt die Entnahme von Bohrkernen nach Fixierung des Risses mit Kunstharz eine aufwendige und zugleich problematische Verfahrensweise dar, welche punktweise Aussagen erlaubt. Abhilfe schafft hier die Zerstörungsfreie Prüfung mit Ultraschall, bei der in den meisten Fällen auf die Bohrkernentnahme verzichtet werden kann. Darüber hinaus kann die Anzahl der mit Ultraschall untersuchten Punkte gegenüber der durch Bohrkernentnahme evaluierten deutlich erhöht werden, was eine Untersuchung über die gesamte Risslänge erlaubt.

Beispiel 4 - Thermografie zur Erkennung verdeckter Konstruktionen, Detektion von Hohlstellen oder Auffnden der Eindringstelle von Wasser undichter Flachdächer
Neben dem Einsatz der Thermografie zur Überprüfung wärmetechnischer Problemstellen können durch Thermografie wertvolle Informationen wie z.B. Erkennung von verdeckten Konstruktionen (verputztes Fachwerk, Beton- oder Stahlständer), Detektion von Hohlstellen oder Auffnden der Eindringstelle von Wasser undichter Flachdächer gewonnen werden. Das Verfahren benötigt einen Temperaturgradienten und einen damit verbundenen Wärmestrom im untersuchten Bauteil. Dieser Temperaturgradient entsteht bei vielen Bauwerken allein durch die tageszeitbedingten Temperaturschwankungen. Dem Vorteil des Verfahrens großflächige Bauteile zügig untersuchen zu können steht somit vielfach die starke Witterungsabhängigkeit und die damit verbundene schwierige Terminplanung gegenüber.

Beispiel 5 - Tunnelinnenschalenprüfung nach RI-ZFP-TU
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen führte am 5. März 2002 die "Richtlinie für die Anwendung der zerstörungsfreien Prüfung von Tunnelinnenschalen" (RI-ZFP-TU) für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen ein. Betontest engagiert sich seither in diesem Bereich. Lesen Sie unsere Seite RI-ZFP-TU.

Betontest Ihr Partner für Zerstörungsfreie Prüfung im Bauwesen
Betontest Ingenieurdienstleistungen hilft Kunden bei Zerstörungsfreien Zustandsuntersuchungen von Gebäuden. Dabei versteht sich Betontest als Berater für Prüfaufgaben ohne eine Prüfmethode von vornherein zu favorisieren oder abzulehnen. Betontest ermittelt anhand Ihrer Prüfaufgabe die geeignete Diagnostik und entwickelt für Sie ein optimales Kontroll- und Prüfkonzept. Betontest führt in Abstimmung mit Ihnen die Projektleitung und die Koordination der anfallenden Aufgaben durch. Bei Bedarf übernimmt Betontest die Untersuchung von Bauteilen und Bauwerken mit dem Ultraschallverfahren, die Ermittlung der Bewehrungslage und der Betondeckung sowie die Durchführung von Probebelastungen. Erweist sich der Einsatz weiterer Verfahren als zielführend, so bietet Betontest einen umfassenden Service beginnend mit der Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen bis hin zur Erstellung eines abschließenden, zusammenfassenden Untersuchungsberichtes.