Lärmmessung
Betreiber von Baustellen sind in vielen Fällen gehalten nachzuweisen, dass sich die baustellenbedingten Geräuschimmissionen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen lokalen Auflagen bewegen. Betontest Ingenieurdienstleistungen führt zu diesem Zweck längerfristige Messungen von baustellenbedingten Lärmimmissionen durch.

Grundlage der Messungen bildet die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen - AVV Baulärm)". Typische Grenzwerte sind tagsüber 65dB(A) und nachts 50dB(A). Der Immissionsrichtwert ist überschritten, wenn der ermittelte Beurteilungspegel grüßer als der vorgegebene Richtwert ist.

Betontest Ingenieurdienstleistungen führt Schallpegelmessungen mit einem Schallpegelmessgerät des Typs Bruel & Kjaer 2250 durch. Die Messungen werden an mit dem Auftraggeber und eventuell den Behörden festgelegten Messorten vorgenommen. An den jeweiligen Messorten werden in ca. 1,50 m Höhe und jeweils mindestens in 3 m Abstand von reflektierenden Wänden die Schallpegelmessungen durchgeführt. Aus den ermittelten Messwerten wird der mittlere Pegel bestimmt. Wenn in dem Geräusch deutlich erkennbare Töne hervortreten, ist dem mittleren Pegel zur Ermittlung des Wirkpegels ein Lästigkeitszuschlag bis zu 5 dB(A) hinzuzufügen. Andernfalls gilt der ermittelte mittlere Pegel als Wirkpegel (siehe Punkt 6.6, AVV Baulärm).

Lesen Sie unseren Beispielbericht zu Baustellenbedingten Lärmimmissionen.

Lärmpegel über der Zeit Lärmpegel über der Zeit

Lärmmessung an einer Großbaustelle
Um die Lärmbelastung durch eine Baustelle zu bewerten entschied sich der Bauherr baubegleitende Lärmmessungen durchzuführen. Übersteigt der Lärmpegel eine Schwelle werden Maßnahmen eingeleitet, welche den Lärm auf den tolerablen Bereich reduzieren.